
Seit meiner Selbständigkeit berate ich Mandanten im zivilen Bau- und Architektenrecht. Zu meinen Leistungen zählen:
- die Abwicklung gerichtlicher Beweisverfahren im Zug der Feststellung von Mängeln bei Bauleistungen, insbesondere bei der Abwicklung größerer Bauvorhaben
- Vertretung von Bauherren bei baurechtlichen Streitigkeiten
- Gestaltung von Bauverträgen und Generalunternehmerverträgen
- Klärung der Pflichten des Auftraggebers bei der Abwicklung von Bauverträgen
- Klärung der Pflichten des Werkunternehmers.
